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07.12.2016 17:07
von:
Janina
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Hallo,
ich hänge irgendwie grad betriebsblind bei folgender Aufgabe fest:
"Erläutern Sie vier unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Bauträger eine Tiefgarage aufteilen kann."
Ich komme auf Teileigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder die Einräumung von Sondernutzungsrechten.... da fehlt doch was.
Mag mir jemand mal eben nen Schubser geben?
Danke und LG, Janina
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24.02.2017 12:00
von:
Corinna
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Hallo Janina,
suche gerade bei der Bearbeitung genau dieses Heftes nach den Antworten für genau die gleiche Frage.
Hast Du Nummer vier finden können?
Liebe Grüße und alles Gute.
Corinna
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23.01.2018 21:35
von:
Anika
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Hallo,
nun bin ich auch genau an diesem Punkt und komme nicht weiter. Kann mir jemand einen Lösungsansatz geben???
1000 Dank im Voraus.
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22.05.2018 16:01
von:
Hans
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1) Die Tiefgarage kann Gemeinschaftseigentum werden und jeder Eigentümer stellt sich dorthin, wo er einen freien Platz findet.
2) Die Tiefgarage kann Gemeinschaftseigentum werden und wird an die Nutzer vermietet.
3) Den einzelnen Eigentümern werden Sondernutzungsrechte an fest bestimmten Plätzen eingeräumt und fest mit der jeweiligen Eigentumswohnung verbunden.
4) Die Tiefgarage wird in Teileigentum aufgeteilt und jeder TG-Stellplatz mit einer dauerhaften Markierung versehen.
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