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02.07.2008 08:42
von:
Heidi
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Hallo erstmal, hab nur gutes von Euch gehört und brauche auch mal Eure Hilfe. Hänge gerade bei der Fallstudie fest, vielleicht könntIhr mir helfen, hier die Frage:
Ein Kunde fragt Herrn H., warum so viele Wohnungen z. Zt. leer stehen und welche Möglichkeiten der Staat hat, in die Wohnungswirtschaft regulierend einzugreifen.
Was könnte Herr H. antworten?
Bin um jede Antwort dankbar,
Gruß Heidi
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02.07.2008 13:08
von:
Immobilienfuchs
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Hallo Heidi,
herzlich willkommen bei uns im Forum!
Bitte schaue mal im Thread "Hilfe für mein Immobilienstudium" von Musti vom 25.12.2006 nach, da wurde die Frage diskutiert. Lösungsansätze sind auch vorhanden.
Grüße vom Immobilienfuchs
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02.07.2008 14:14
von:
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Hallo Immobilienfuchs,
vielen Dank, hat mich schon weiter gebracht.
Ich habe noch eine Frage zu IMMA 0/3 Wohnungseigentumsrecht.
Wenn jemand seine ETW, die er selber nutzt, verkaufen möchte + 2 Tiefgaragenstellplätze, wie wirkt sich das steuerlich aus? Hat da das 3D-Objekt was mitzutun? ich weiß nicht weiter.
Danke im Voraus,
Gruß Heidi
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02.07.2008 20:21
von:
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Hallo an alle,
die letzte Frage von mir hat sich erledigt, hab sie rausbekommen, aber wenn schon jemand überlegt hat, sag ich trotzdem danke.
Falls noch jemand an der Antwort interessiert ist, helf ich gern weiter.
Schönen Abend,
Gruß Heidi
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03.07.2008 14:00
von:
Immobilienfuchs
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Hallo Heidi,
ich fände es nett, wenn Du das Ergebnis hier einstellen würdest.
Diese Frage ist hier auch schon mehrmals aufgetaucht - sicherlich braucht der eine oder andere in Zukunft einen Input.
Danke und Grüße vom Immobilienfuchs
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03.07.2008 20:37
von:
Heidi
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Hallo Immobilienfuchs,
hier die Antwort zur Frage IMMA 0/3 Wohnungseigentumsrecht.
Also, man sollte dem Eigentümer auf jeden Fall raten, nur die ETW und einen Stellplatz zu verkaufen, wegen der 3-Objekte Grenze!! Spekulationsgewinn kommt nicht zum Zuge.
Danach ist es so, dass derjenige, der innerhalb von 5 Jahren nach Kauf 3 oder mehrere Objekte verkaufen will, (dazu gehört auch das Wochenendhaus), wird er als Gewerbetreibender eingestuft und muss Gewerbesteuer zahlen.
Ich hoffe, ich kann mit der Antwort helfen.
Gruß Heidi
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27.02.2009 15:05
von:
Lisa
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hallo, die beiträge sind zwar schon eine weile her, aber sitze über der gleichen frage bzw. dem gleichen problem fallstudie IMMA 0/3.
spontan hätte ich auch gesagt: problem weil 3-objekt grenze.
aber zählt seine eigentumswohnung überhaupt mit rein? ich meine wegen eigennutzung!
werde irgendwie nicht schlau... hilfe!!!
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02.03.2009 09:01
von:
Suse
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Hallo Lisa, doch, Du liegst schon richtig, auch die Eigentumswohnung zählt bei der 3-Objekt-Grenze, und wer die überschreitet, muss Gewerbesteuer auf die Gewinne zahlen. Schau Dir mal dazu das Urteil BFH GrS 1/93 an.
Gruß Suse
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29.09.2019 19:03
von:
Jenny
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Hallo,
ich bin am Heft IMMA ON dran und bräuchte Rat bzw. Hilfestellung bei den Lösungen. Vielleicht kann ich mich ja mit jemanden austauschen, der die gleichen Aufgaben hat, da gibt es offensichtlich Unterschiede.
Mein Beginnt mit Aufgabe 1
Harald Hauser führt seit zehn Jahren erfolgreich das Maklerunternehmen Real Immobilien GmBH. Aus einem anfänglich nur regional eng begrenzten Wirkungskreis heraus gelang es Herrn Hauser Schritt für Schritt, überregionale Aufträge erfolgreich zu erfüllen. Das führte dazu, dass unser Unternehmen seine überregionale Tätigkeit derzeit nur zentral von einem Standort ausübt. Nun trägt sich Herr Hauser mit dem Gedanken, Niederlassungen oder Büros in anderen Städten zu gründen.
Beschreiben Sie 5 Kriterien , die vorab untersucht werden sollten, damit eine möglichst sichere Standortentscheidung getroffen werden kann.
Ich danke euch für Eure Hilfe
Gruß Jenny
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