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08.11.2019 14:35
von:
ceim
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Guten Tag,
anbei die Anfrage bezüglich des Ankaufs einer „Wohneinheit“ in einer neu zu erstellenden Mehrhausanlage auf einem größeren Flurstück. Dabei erklärt der Verkäufer, es handele sich baurechtlich um Wohnungen und die Nutzungsrechte würden in der Teilungserklärung bzw. der jeweiligen Abgeschlossenheitsbescheinigung geregelt. Als Sonderfall sollte eine Wohnung erwerben werden, die wie eine Doppelhaushälfte angelegt ist und die um das Obergeschoss der nebenstehenden „Doppelhaushälfte“ erweitert werden soll. Welche besonderen Bedingungen ergeben sich nun aus dieser Konstellation, in der die Hälfte des Obergeschosses über dem Grundstücksanteil der Nachbarwohnung befindlich wäre? Gibt es Beteiligungspflichten bei Gestaltung, Bewirtschaftung, Nutzung, Instandhaltung, Satzungspflicht, Grundsteuer, Tierhaltung, Rücklagenbildung usw.?
Bitte um Nachfrage, wenn der Fall unklar oder unvollständig formuliert sein sollte.
Vielen Dank für ein paar fachkundige Meinungen zu dem Thema.
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