Rubriken: alle
   |
  |
30.09.2020 00:28
von:
YC
|
Hallo,
Das Gebäude ist noch nicht Ent- und Versorung angeschlossen.
Im Grundstücke liegen die Ent- und Versorungsleitungen.
in meinem Kaufvertrag §5 Übergabe steht
III. Der Verkäufer trägt unabhängig von ihrer Fälligkeit alle Erschließungsbeiträge im Sinne des Baugesetzbuches für Erschließungsanlagen, die bis heute bereits hergestellt oder vom Verkäufer bis heute herzustellen sind sowie alle Kosten für die Anschlüsse des Vertragsobjektes an Ver- und Entsorgungsanlagen, einschließlich der Anschlussgebühren, Herstellungsbeiträge und Kommunalabgaben nach dem Kommunalabgabengesetz oder gleichlautenden Rechtsvorschriften für die erstmalige vollständige Erschließung des Vertragsobjektes.
d.h
Sollte der Käufer alle Anschlüsse aus Grundstück bis am Gebäude tragen?
Gruß aus Berlin
|
  |
 |
 |
 |
Hinweis
Das Eingeben neuer Beiträge oder Kommentare ist zur Zeit leider nicht möglich. Da in der letzten Zeit eine Flut von Spam-Einträgen ankam, haben wir diese Funktionen vorläufig gesperrt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.