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26.08.2008 13:13
von:
Immoteufel
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Nach dem WEG ist ein Wohnungseigentümer auf einer Eigentümerversammlung erst stimmberechtigt, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Kann mir einer bitte sagen, welche Ausnahmen es davon gibt.
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28.08.2008 14:10
von:
Bianka
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Erbfolge :D
Stimmrechtsermächtigung ?!
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01.09.2008 14:55
von:
Immobilienfuchs
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Hallo Immoteufel,
eine Ausnahme kenne ich nicht, da ein Verwalter ausschließlich die im Grundbuch eingetragenen Personen zur Versammlung einladen darf (ausgenommen Hilfspersonen wie z. B. Rechtsanwälte oder Handwerker, die nach Orga-Beschluss teilnehmen dürfen).
Wenn das Vertretungsrecht nicht eingeschränkt ist, kann der Eigentümer grundsätzlich jeden beauftragen, sein Stimmrecht auszuüben. In der Praxis wird wenn möglich eine Vollmacht ausgestellt, wenn der Erwerber einer Wohnung zum Zeitpunkt der Versammlung noch nicht im Grundbuch steht.
Mit der Erbfolge ist es in der Praxis so eine Sache, da in vielen Fällen zunächst Erbengemeinschaften gebildet werden. Diese Personen sind dann alle stimmberechtigt, müssen ihr Stimmrecht aber gemeinschaftlich ausüben.
Grüße vom Immobilienfuchs
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10.05.2009 14:22
von:
Manuela
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Ich mache bei der gtw einen Fernlehrgang für Immobilienverwalter und auch in meinem Studienheft gibt es diese Frage. Ich bin zu der Antwort gekommen, dass es schon Ausnahmen gibt und zwar:
Faktischer Eigentümer
Auch die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft hält eine ETV ab und hier hat der faktische Eigentümer (werdender Eigentümer bei Übergabe der Wohneinheit und noch nicht im Grundbuch eingetragen) ein Stimmrecht.
Zwangsversteigerung
Mit dem Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung ist man sofort Eigentümer der Immobilie ohne schon ins Grundbuch eingetragen zu sein und hat auch damit sofort ein Stimmrecht bei der ETV.
Zwangsverwaltung
Ist für eine Immobilie die Zwangsverwaltung beantragt wird dem Eigentümer die Verwaltung der Immobilie entzogen und auf den Zwangsverwalter übertragen. Somit auch das Stimmrecht auf der ETV. Der Schuldner bleibt Eigentümer.
Stimmrechtsvollmacht
Grundsätzlich kann der Eigentümer jeden mit einer Stimmrechts-vollmacht für die ETV ausstatten, wenn in der Gemeinschaftsordnung nichts anderes vereinbart ist. Oft ist die Vollmachtgebung beschränkt auf den Verwalter oder den Ehepartner. Auch diese Personen sind nicht im Grundbuch eingetragen.
Sollte ich mit meiner Antwort gänzlich falsch liegen, wäre ich dankbar für eine Richtigstellung.
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11.05.2009 08:43
von:
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Hallo,
die Frage zielt auch dahingehend ab:
wenn der Personenkreis für die Vertretungsvollmacht in der Gemeinschaftsordnung beschränkt werden soll, sollte man zukünftige Käufer mit berücksichtigen.
Den zur Vertretung berechtigten Personenkreis kann man für den Fall des Verkaufs auf die Person erweitern, zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen wurde.
Der Verkäufer kann den Käufer mit Kaufvertrag zur Vertretung bevollmächtigen, und der Käufer mit der Auflassungsvormerkung an den Eigentümerversammlungen teilnehmen und bei allen Entscheidungen mitwirken.
Diese Möglichkeit sollte bereits bei der Verfassung der Gemeinschaftsordnung mit berücksichtigt werden.
Grüße Tanja
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29.04.2015 15:47
von:
Rosi Weber
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mein Mann hat Alzheimer und ich habe eine gerichtliche Vertretervollmacht wir wollen nach Deutschland zurück, und wollen unser gemeinsames Haus verkaufen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Verkauf eines Hauses mit Vertretervollmacht.
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