Rubriken: alle
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22.03.2005 14:45
von:
MieterMeli
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Hallo,
ich bin Mieterin und wurde nun erstmals in meiner Nebenkostenabrechnung damit überrascht, daß mein Vermieter auch die Grundsteuern eingerechnet hat.
Dürfen Grundsteuern umgelegt werden?
Für den Fall, daß ich hier Antwort erhalte danke ich Euch jetzt schon!
Grüße von Meli
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24.03.2005 07:57
von:
Nick
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Hi Meli,
wenn Du keinen allzu alten Vertrag hast, dürfen die Kosten generell umgelegt werden. MUß selbst die Grundsteuer schon seit einigen Jahren zahlen.
Gruß, Nick
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24.03.2005 15:06
von:
Immobilienfuchs
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Hallo Meli,
sowohl die II. Berechnungsverordnung § 27, Anlage 3 als auch die neue Betriebskostenverordnung sehen die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter (betrifft Wohnraum) vor, da hat Nick vollkommen recht.
Kann leider auch nichts Anderes dazu sagen.
Grüße von Immobilienfuchs
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31.03.2005 14:13
von:
MieterMeli
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Danke für euere Antworten. Irgendwie kann ich es nicht so richtig nachvollziehen aber es ist dann eben so.
Meli
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