Hallo Biggi,
erst mal sorry für die verspätete Antwort...
Das Problem an der ganzen Sache ist, daß die Fahrzeuge, die den Parkplatz belegen, selbst nicht blockiert werden dürfen. Das bedeutet, man darf sie nicht zuparken.
Abschleppen kann man sie zwar grundsätzlich, was aber wegen der Vorkasse des Auftraggebers und der Streiterei bezüglich der Kosten nicht sehr empfehlenswert ist. Zuman die Maßnahme auch nur für jeweils einen Parkplatzbeleger greift.
Am besten wäre es, wenn man den Parkplatz einfach für andere unbefahrbar macht, wenn er frei ist. Ich denke da an umlegbare Pfosten etc. Jedoch ist die Frage, ob so ein Pfosten so einfach installiert werden darf - zumindest bei Wohnungseigentümergemeinschaften müßte dies überprüft werden und ich weiß ja nicht, ob es sich um eine solche handelt. Vielleicht einfach nochmal posten...
Ein solcher Pfosten ist zwar etwas umständlich, weil man immer vor dem Parken des Fahrzeugs aussteigen und den Pfosten entsperren muß, aber der Platz wäre frei.
Wenn öfters die gleichen Fahrzeuge auf dem Stellplatz stehen wäre es auch gut, einen Zettel vorzubereiten, der am besten höflich formuliert ist. Einfach schreiben, daß der Platz fest angemietet ist und daß es sehr ärgerlich ist, wenn er dann nicht zum Parken zur Verfügung steht und daß es die Parker zu Hause auch stören würde usw.
Vielleicht hilft bei manchen auch schon Vernunft weiter.
Wenn gar nichts hilft sollten Sie sich aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, bevor Sie zu radikaleren Mitteln wie Abschleppen greifen, was aber durchaus verständlich wäre. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben könnte es sein, daß diese die Beratung übernimmt - am besten bei der Hotline vorher anrufen und kurz nachfragen.
Herzliche Grüße von Immobilienfuchs