hallo wer kan mir bei der frage helfen
danke im vorraus
gesa
Herr Siebenreich hat ein Gewerbeobjekt, in dem jetzt wieder eine Ladenfläche leer steht. Da er mit dem Vormieter einigen Ärger hatte. bittet er Sie, ihm einmal die wesentlichen Punkte zu nennen, die in einem Gewerbemietvertrag enthalten sein sollen.
Hallo Gesa,
schau doch mal über die Suchfunktion - zum Thema Gewerbemietvertrag gibt es hier schon einiges.
Folgende Inhalte schaden nicht:
- Vermieter (genaue Bezeichnung)
- Mieter (genaue Bezeichnung)
- Objekt und Fläche zzgl. Nebenflächen (genaue Bezeichnung)
- Mietdauer
- Nutzung der Immobilie (Art des Gewerbes)
- Mietpreis und Mieterhöhung (evtl. Staffelung oder auch umsatzbezogene Mietzahlung); Kontonummer des Vermieters
- Übergabevereinbarung (Möbel des Mieters bleiben oder werden entfernt, Renovierung etc...)
- Betriebskostenvereinbarung (kann von Wohnraum abweichen)
- Hausordnung
- Konkurrenzschutz
Ansonsten müssen die immobilienspezifischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Auch gibt es Unterschiede, ob es sich um einen Einzelhändler, eine Kanzlei/Praxis oder einen Gastronomiebetrieb handelt.
So ganz pauschal kann ich die Frage also gar nicht beantworten.
Grüße vom Immobilienfuchs